KFZ-Gutachten

Ich erstelle ihr persönliches KFZ Gutachten

KFZ Gutachten vom Profi

Profitieren Sie von meiner umfangreichen Erfahrung und Fachkompetenz in der Bewertung von KFZ, Booten und Industriegütern. Jeder Schritt, von der ersten Einschätzung bis zur finalen Dokumentation, wird sorgfältig und professionell durchgeführt, um Ihnen bestmögliche Ergebnisse zu liefern.

KFZ Gutachten

Ein KFZ-Gutachten klärt nach einem Unfall Schäden, Reparaturkosten und Wertminderung Ihres Fahrzeugs und dient als umfassender Nachweis für die Versicherung

LKW Gutachten

LKW-Gutachten erfordern spezifische Kenntnisse aufgrund variabler Strukturen und Aufbauten. Wir prüfen gründlich Tragfähigkeit und Sicherheit. Kontaktieren Sie uns für einen Termin.

Motorrad Gutachten

Motorrad-Gutachten bieten präzise Wertbestimmungen für Verkauf oder Versicherungsansprüche. Nutzen Sie unsere Expertise für eine individuelle Einschätzung Ihres Bikes

Plausibilitätsgutachten

Plausibilitätsgutachten klären Unstimmigkeiten bei Kfz-Schäden und prüfen die Übereinstimmung von Schadensbild und -ereignis. Unsere Experten nutzen modernste Technik für genaue Untersuchungen.

Schadengutachten

Ein KFZ-Gutachten prüft nach einem Unfall die Schadensursache und -höhe, unterstützt die Kostenabwicklung mit der Versicherung und bewertet den Fahrzeugwert vor und nach dem Schaden.

Unfallschaden Gutachten

Unfallschäden sind oft nicht sofort sichtbar. Bei Schäden unter 700 Euro ist keine Polizeiaufnahme nötig, doch tiefere Schäden erfordern ein professionelles Gutachten, um die Reparaturkosten von der Versicherung erstattet zu bekommen.

KFZ-Gutachten

Ich übernehme die vollständige Abwicklung Ihres KFZ-Gutachtens, von der genauen Schadensermittlung bis hin zur Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Profitieren Sie von meinen transparenten und gründlichen Vor-Ort-Besichtigungen.

Reparaturkosten

Erhalten Sie genaue Kostenschätzungen für die notwendigen Reparaturen Ihres Fahrzeugs.

Restwert Bestimmung

Lassen Sie den aktuellen Restwert Ihres Fahrzeugs präzise ermitteln.

Wertminderung

Ich bewerte die Wertminderung Ihres Fahrzeugs nach einem Schaden professionell und detailliert.

Fachexpertise

Geprüfter Sachverständiger für Kfz Lacktechnik, Maler und Lackierermeister (Schwerpunkt Fahrzeuglackierungen), Anwendungstechniker Autolack.

Alles aus einer Hand

Von der Begutachtung bis zur Abwicklung – ich manage Ihren gesamten Prozess persönlich.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zu meinen Dienstleistungen.

Die Dauer hängt vom Umfang des Gutachtens ab. In der Regel strebe ich an, das Gutachten so schnell wie möglich, meist innerhalb weniger Tage, bereitzustellen.

Ja, Vor-Ort-Besichtigungen sind ein wichtiger Teil meiner Dienstleistungen. Ich besuche das zu bewertende Objekt persönlich, um eine präzise Begutachtung vorzunehmen.

Meine Gutachten können als Grundlage bei rechtlichen Auseinandersetzungen dienen. Ich biete sachkundige Einschätzungen, die vor Gericht Bestand haben.

Ein Fahrzeug, das in einen Unfall verwickelt war und wieder instand gesetzt wurde, verliert an Wert, ganz gleich, wie gut die Reparatur ausgeführt wurde. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass bei einem Verkauf alle Unfälle und Schäden wahrheitsgemäß angegeben werden müssen. Auch wenn sie das Fahrzeug nicht beeinträchtigen und nicht mehr sichtbar sind, sind sie für Kaufinteressenten ein Argument, den Preis neu zu verhandeln. Nur selten ist jemand bereit, dasselbe für ein Kfz zu zahlen, was er für ein unfallfreies Modell ausgeben würde. Versicherungen erkennen diese Wertminderung deshalb als zu regulierenden Schaden an.

Zu unterscheiden ist zwischen einer merkantilen und einer technischen Wertminderung. Erstere beschreibt den geringeren Kaufpreis, den ein Unfallfahrzeug gegenüber einem unfallfreien erzielt. Eine technische Wertminderung entsteht, wenn ein Fahrzeug fachmännisch instandgesetzt wurde, dabei aber wahrnehmbare Mängel zurückgeblieben sind. Dazu gehören zum Beispiel Farbunterschiede im Lack oder die Verringerung der Nutzlast eines Lkw, weil die Reparatur zu einer Erhöhung des Leergewichts führt.

Aber Achtung!
Bei einigen Fahrzeugen kann der Wertverlust durch den Einbau von Ersatzteilen oder eine neue Lackierung ausgeglichen werden. Dies betrifft Modelle, die älter als fünf Jahre sind und mehr als 100.000 km gefahren wurden. Auch Kfz die bereits in einen Unfall verwickelt waren erfahren keine weitere Wertminderung.

Soll ein Schaden von der Versicherung reguliert werden, beurteilt ein Gutachter vor Instandsetzung des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert. Dabei überprüft er, was das gleiche Fahrzeug im unfallfreien Zustand kosten würde. Relevant sind dabei unter anderem das Datum der Erstzulassung, die Ausstattung, der Pflegezustand und die Laufleistung des Kfz vor dem Unfall. Der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug wird dem für eine Reparatur gegenübergestellt.

In den Wiederbeschaffungswert fließen auch Belastungen wie die Kosten für Untersuchungen, der Gewinn des Zwischenhändlers, Garantien etc. mit ein. Auch eine nur geringe Verfügbarkeit bestimmter Modellarten steigert den Wiederbeschaffungswert.

Die Reparaturkosten dürfen bis zu 30 Prozent höher sein als der Wiederbeschaffungswert. Liegen sie jedoch darüber, lohnt sich eine Instandsetzung in den meisten Fällen finanziell nicht mehr. Dann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Ist ihr Auto verunfallt und hat dabei Schäden davon getragen, besitzt es nur noch den Bruchteil seines ursprünglichen Wertes. Die Summe, die beim Verkauf des Fahrzeugs im unreparierten Zustand erzielt werden kann, bezeichnet man als Restwert. Zieht man diesen vom Wiederbeschaffungswert ab, lässt sich anhand der Differenz ermitteln, ob eine Reparatur noch sinnvoll ist. Wenn nicht, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. In solch einem Fall reguliert die gegnerische Versicherung den Schaden, indem sie die Differenz auszahlt.

Bei der Ermittlung des Restwertes werden nicht nur die durch den Unfall entstandenen Schäden betrachtet, sondern auch der Gesamtzustand des Fahrzeugs vor dem Ereignis miteinbezogen. Das Alter des Kfz fließt ebenso in die Berechnung ein wie die gefahrenen Kilometer und Vorschäden.

Bei einem Totalschaden ist das Kfz so stark beschädigt, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist oder sich nicht lohnt. In solchen Fällen zahlt die Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert aus. Vorausgesetzt das Urteil „Totalschaden“ wurde von einem Gutachter bestätigt.

Zu unterscheiden ist zwischen zwei Formen des Totalschadens: dem technischen und wirtschaftlichen. Bei Ersterem ist eine Reparatur nicht mehr möglich. Ein solches Fahrzeug ist nur noch für den Schrotthändler interessant. Ein wirtschaftlicher Totalschaden dagegen wird dann bescheinigt, wenn eine Instandsetzung zwar möglich ist, sich aber nicht lohnt, da der Wiederbeschaffungswert deutlich unter den Reparaturkosten liegt. Wer an seinem Fahrzeug hängt und keine Auszahlung möchte, kann in so einem Fall trotzdem von der Versicherung fordern, dass die Reparatur bezahlt wird.

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