KFZ, Boote & Industriegüter Gutachter Zeven
Von Schadenfällen bis Wertgutachten,
ich bin Ihr Rundum-Experte. Kompetent, effizient & verlässlich.
- Geprüfter Sachverständiger für KFZ-Lacktechnik (DGuSV)
- Maler und Lackierermeister (Schwerpunkt Fahrzeuglackierungen)
- Anwendungstechniker Autolack
Meine Leistungen
Als Ihr persönlicher Experte biete ich meine Expertise in folgenden Bereichen an.
KFZ Gutachten
Ich manage Ihr KFZ-Gutachten von der Schadensermittlung bis zur Versicherungsabwicklung. Profitieren Sie von transparenten Vor-Ort-Besichtigungen und erhalten Sie detaillierte Einschätzungen zu Reparaturkosten, Restwert und Wertminderung. Benötigen Sie ein umfassendes Gutachten? Kontaktieren Sie mich – ich unterstütze Sie gerne.
Bootsbegutachtungen
Ich biete detaillierte Gutachten für Ihre Wasserfahrzeuge, von Schadensbewertung bis hin zur genauen Wertbestimmung, mit professioneller und persönlicher Betreuung jedes Schrittes.
Industriegüter
Meine Expertise im Bereich Lack bzw. in der Beschichtungstechnik bietet Ihnen eine zuverlässige Dokumentation für Ihr Qualitätsmanagement. Des Weiteren kann diese Analyse nicht nur zur Qualitätssicherung dienen, sondern ebenfalls für Gewährleistungsansprüche. Ob „Ist-Zustand“ zur Qualitätssicherung oder ein Gutachten für beschädigte Produktionsgüter. Ihre Ansprüche stehen im Vordergrund. Anhand präziser Messtechnik können wir einzelne Werte dokumentieren und im Gutachten bewerten.
Messtechniken:
Farbtonmessung nach DIN EN ISO 3668
Schichtstärkenmessung nach DIN EN ISO 2808 / 2360
Glanzgradmessung nach DIN 67530
Gitterschnittprüfung nach DIN EN ISO 2409
Feuchtigkeitsmessung
Vorteile
Profitieren Sie von meiner umfangreichen Erfahrung und Fachkompetenz in der Bewertung von KFZ, Booten und Industriegütern. Jeder Schritt, von der ersten Einschätzung bis zur finalen Dokumentation, wird sorgfältig und professionell durchgeführt, um Ihnen bestmögliche Ergebnisse zu liefern.
Fachexpertise
Geprüfter Sachverständiger für Kfz Lacktechnik, Maler und Lackierermeister (Schwerpunkt Fahrzeuglackierungen), Anwendungstechniker Autolack.
Alles aus einer Hand
Von der Begutachtung bis zur Abwicklung – ich manage Ihren gesamten Prozess persönlich.
Starkes Netzwerk
Profitieren Sie von meinem umfassenden Netzwerk an Fachexperten und Spezialisten, inklusive einer starken Partnerschaft mit einer renommierten Kanzlei für Verkehrsrecht.
Detailgenaue Gutachten
Ich biete präzise, fundierte Gutachten, basierend auf tiefer Fachkenntnis und Erfahrung.
Kundenorientierter Service
Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt. Ich biete individuelle Lösungen und persönliche Betreuung.
Umfassende Branchenerfahrung
Langjährige Erfahrung in der Bewertung von KFZ, Booten und Industriegütern sichert Ihnen verlässliche Ergebnisse.
Schnellere Schadensregulierung
Mit meiner persönlichen Betreuung erledige ich Ihre Schadensregulierung 33% schneller als größere Sachverständigenbüros.
Schneller als größere Sachverständigenbüros.
Was meine Kunden sagen
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zu meinen Dienstleistungen.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Die Dauer hängt vom Umfang des Gutachtens ab. In der Regel strebe ich an, das Gutachten so schnell wie möglich, meist innerhalb weniger Tage, bereitzustellen.
Bieten Sie Vor-Ort-Besichtigungen an?
Ja, Vor-Ort-Besichtigungen sind ein wichtiger Teil meiner Dienstleistungen. Ich besuche das zu bewertende Objekt persönlich, um eine präzise Begutachtung vorzunehmen.
Können Sie bei rechtlichen Streitigkeiten helfen?
Meine Gutachten können als Grundlage bei rechtlichen Auseinandersetzungen dienen. Ich biete sachkundige Einschätzungen, die vor Gericht Bestand haben.
Was genau bedeutet die Wertminderung meines Autos?
Ein Fahrzeug, das in einen Unfall verwickelt war und wieder instand gesetzt wurde, verliert an Wert, ganz gleich, wie gut die Reparatur ausgeführt wurde. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass bei einem Verkauf alle Unfälle und Schäden wahrheitsgemäß angegeben werden müssen. Auch wenn sie das Fahrzeug nicht beeinträchtigen und nicht mehr sichtbar sind, sind sie für Kaufinteressenten ein Argument, den Preis neu zu verhandeln. Nur selten ist jemand bereit, dasselbe für ein Kfz zu zahlen, was er für ein unfallfreies Modell ausgeben würde. Versicherungen erkennen diese Wertminderung deshalb als zu regulierenden Schaden an.
Zu unterscheiden ist zwischen einer merkantilen und einer technischen Wertminderung. Erstere beschreibt den geringeren Kaufpreis, den ein Unfallfahrzeug gegenüber einem unfallfreien erzielt. Eine technische Wertminderung entsteht, wenn ein Fahrzeug fachmännisch instandgesetzt wurde, dabei aber wahrnehmbare Mängel zurückgeblieben sind. Dazu gehören zum Beispiel Farbunterschiede im Lack oder die Verringerung der Nutzlast eines Lkw, weil die Reparatur zu einer Erhöhung des Leergewichts führt.
Aber Achtung!
Bei einigen Fahrzeugen kann der Wertverlust durch den Einbau von Ersatzteilen oder eine neue Lackierung ausgeglichen werden. Dies betrifft Modelle, die älter als fünf Jahre sind und mehr als 100.000 km gefahren wurden. Auch Kfz die bereits in einen Unfall verwickelt waren erfahren keine weitere Wertminderung.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Soll ein Schaden von der Versicherung reguliert werden, beurteilt ein Gutachter vor Instandsetzung des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert. Dabei überprüft er, was das gleiche Fahrzeug im unfallfreien Zustand kosten würde. Relevant sind dabei unter anderem das Datum der Erstzulassung, die Ausstattung, der Pflegezustand und die Laufleistung des Kfz vor dem Unfall. Der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug wird dem für eine Reparatur gegenübergestellt.
In den Wiederbeschaffungswert fließen auch Belastungen wie die Kosten für Untersuchungen, der Gewinn des Zwischenhändlers, Garantien etc. mit ein. Auch eine nur geringe Verfügbarkeit bestimmter Modellarten steigert den Wiederbeschaffungswert.
Die Reparaturkosten dürfen bis zu 30 Prozent höher sein als der Wiederbeschaffungswert. Liegen sie jedoch darüber, lohnt sich eine Instandsetzung in den meisten Fällen finanziell nicht mehr. Dann spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Was versteht man unter dem Restwert eines Kfz?
Ist ihr Auto verunfallt und hat dabei Schäden davon getragen, besitzt es nur noch den Bruchteil seines ursprünglichen Wertes. Die Summe, die beim Verkauf des Fahrzeugs im unreparierten Zustand erzielt werden kann, bezeichnet man als Restwert. Zieht man diesen vom Wiederbeschaffungswert ab, lässt sich anhand der Differenz ermitteln, ob eine Reparatur noch sinnvoll ist. Wenn nicht, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. In solch einem Fall reguliert die gegnerische Versicherung den Schaden, indem sie die Differenz auszahlt.
Bei der Ermittlung des Restwertes werden nicht nur die durch den Unfall entstandenen Schäden betrachtet, sondern auch der Gesamtzustand des Fahrzeugs vor dem Ereignis miteinbezogen. Das Alter des Kfz fließt ebenso in die Berechnung ein wie die gefahrenen Kilometer und Vorschäden.
Wann spricht man von einem Totalschaden?
Bei einem Totalschaden ist das Kfz so stark beschädigt, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist oder sich nicht lohnt. In solchen Fällen zahlt die Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert aus. Vorausgesetzt das Urteil „Totalschaden“ wurde von einem Gutachter bestätigt.
Zu unterscheiden ist zwischen zwei Formen des Totalschadens: dem technischen und wirtschaftlichen. Bei Ersterem ist eine Reparatur nicht mehr möglich. Ein solches Fahrzeug ist nur noch für den Schrotthändler interessant. Ein wirtschaftlicher Totalschaden dagegen wird dann bescheinigt, wenn eine Instandsetzung zwar möglich ist, sich aber nicht lohnt, da der Wiederbeschaffungswert deutlich unter den Reparaturkosten liegt. Wer an seinem Fahrzeug hängt und keine Auszahlung möchte, kann in so einem Fall trotzdem von der Versicherung fordern, dass die Reparatur bezahlt wird.
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Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Fragen klären und die besten Lösungen finden.
